Duschen und Erste-Hilfe

ALLGEMEINES

Zur Sicherheit der Personen sind Sicherheitsduschen und Augenspülvorrichtungen in Räumen, in denen die Gefahr des Verspritzens gefährlicher Produkte besteht, unverzichtbar. Sie werden daher empfohlen in:

  • der chemischen und pharmazeutischen Industrie,
  • der Lebensmittel- und Automobilindustrie,
  • chemischen, petrochemischen und biochemischen Labors,
  • kommunalen Werkstätten, Garagen und Druckereien,
  • Universitäten, Gymnasien und Hochschulen,
  • Krankenhäusern und Kliniken,
  • Kläranlagen und Schwimmbädern...
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung, Duschen und Augenspülvorrichtungen müssen in der Nähe von Gefahrenbereichen installiert werden. Sie müssen leicht zugänglich und deutlich gekennzeichnet sein.

NORMALISIERUNG

 

Arbeitsgesetzbuch:

Gemäß Artikel R. 4224-14 des Arbeitsgesetzbuchs müssen Arbeitsstätten mit einer Erste-Hilfe-Ausrüstung ausgestattet sein, die der Art der Risiken angemessen und leicht zugänglich ist.

ISO 3864:

Diese Norm betrifft die Kennzeichnung von Geräten. Sie wird auf europäischer Ebene durch die Richtlinie 92/58/EWG übernommen. Alle unsere Erste-Hilfe-Geräte sind mit Piktogrammen versehen, die dieser Norm entsprechen.

 

EUROPÄISCHE NORM EN 15154-1:

Diese Norm gilt für Körperduschen, die an das Wassernetz in Laboratorien angeschlossen sind. Die wichtigsten Anforderungen dieser Norm sind:

  • Der Wirkungsbereich der Wasserverteilung in einem Abstand von 700 mm unter dem Duschkopf muss dem folgenden Schema entsprechen: 95 % des abgegebenen Wassers müssen sich in einem Kreis mit einem Durchmesser von 800 mm befinden; 50 % (± 10 %) des Wassers müssen in einem Radius von 400 mm fallen.
  • Der Wasserdurchfluss muss konstant sein und mindestens 60 l/min betragen.
  • Die Dusche muss mindestens 15 Minuten lang Wasser liefern können.
  • Die Wassergeschwindigkeit muss so gering sein, dass der Benutzer nicht verletzt wird.
  • Die Höhe unter dem Duschkopf muss einen Abstand von 2200 ± 100 mm zum Boden haben.
  • Der Wasserhahn darf sich nicht automatisch schließen.
  • Der Hersteller muss das Gerät mit einer Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitung liefern.
  • Die Dusche muss mit einer normgerechten Beschilderung (siehe nebenstehend) ausgestattet sein.

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