ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Juni 2018

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

a. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten ausschließlich für alle Produktverkäufe und mit diesen Verkäufen verbundenen, von ALL SAFETY SAS ausgeführten Dienstleistungen. Jede Bestellung bei unserer Firma bedeutet die bedingungslose Akzeptanz unserer vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer, die vor jeglichen anderen allgemeinen Kaufbedingungen Vorrang haben, außer für namentlich genannte Bedingungen, mit denen sich unsere Gesellschaft durch ein Schreiben einverstanden erklärt hat.

b. Gebrauch

Alle Materialien, die wir herstellen und liefern, sind ausschließlich für Benutzer von Gefahrstoffen bestimmt, unter alleiniger Verantwortung des Benutzers. Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte den Anforderungen der geltenden französischen und europäischen Normen entsprechen. Unsere Kunden, die diese Produkte gerne in einem außereuropäischen Land benutzen möchten, müssen sich demnach, nach den erforderlichen Kontrollen, versichern, dass sie den Reglementierungen des betreffenden Landes entsprechen. Wir haften nicht für den Fall, dass diese Lieferungen zu unsachgemäßen Gebrauch am ursprünglichen Bestimmungsort führen oder nicht den örtlichen Gesetzgebungen entsprechen.

2. PRODUKTE UND KATALOGE

Alle Funktionen, Maße, Gewichtsangaben, Farben, Fotos, etc., die in unserem Katalog aufgeführt sind, dienen nur als Richtwerte und Beispiele. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, jede angebrachte Änderung unseres Materials, sowohl bezüglich seines Aussehens, als auch bezüglicher seiner Maße, ohne Ankündigung vorzunehmen und dies ohne die eigentliche Qualität zu ändern. Die technischen Spezifikationen, die in unserem aktuell gültigen Katalog aufgeführt sind, ersetzen die zuletzt veröffentlichen Angaben. Auch wenn wir mit größter Sorgfalt an der Ausführung unseres Kataloges arbeiten, können sich Fehler einschleichen. Der Kunde darf sich diese nicht gegen uns zu Nutze machen.

Gemäß Artikel 18 des Dekrets 2005-829, die Zusammensetzung der elektrischen und elektronischen Apparaturen betreffend und die Entsorgung aus diesen Apparaturen entstanden Abfällen, werden die Verpflichtungen, die an die Organisation und die Finanzierung der Entsorgung und Aufbereitung dieser Abfälle gebunden sind, an den Kunden übertragen und stehen unter seiner Verantwortung.

3. GÜLTIGKEIT DER PREISE

Die Preise oder Kotierungen, die in unserem Katalog und auf unseren Preislisten aufgeführt sind, gelten zum Zeitpunkt des Ausdrucks oder ihrer Verbreitung. Sie ersetzen alle vorherig angegebene Kotierungen und Preise. All unsere Preise sind ohne Mehrwertsteuer festgelegt, frachtfrei zum Kai ab 380 Euros ohne Mehrwertsteuer. Nettoeinkaufspreis, Frankreich ohne Überseegebiete, außer im Fall eines gegenteiligen schriftlichen Hinweises und unter Vorbehalt eines erheblichen Anstiegs der Rohstoffe und/oder eines Währungsanstiegs.

4. BESTELLUNGEN

a. Bestellaufgabe

Alle Bestellungen müssen schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) an uns gerichtet werden, basierend auf den Katalog und die geltenden Preise oder basierend auf den an den Kunden geschickten Kostenvoranschlag und werden von unserer Firma erst nach Sendung einer schriftlichen Bestellbestätigung (Auftragsbestätigung) endgültig angenommen. Jegliche Stornierung oder Änderung einer Bestellung kann erst nach ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis unserer Firma berücksichtigt werden. Unter Bezugnahme auf die Produkte und die Dienstleistungen und auf Anfrage des Kunden, muss jeder Kostenvoranschlag Gegenstand eines schriftlichen Einverständnisses von Seiten des Kunden und einer Empfangsbestätigung unsererseits werden. In jedem Fall gilt für jede ausgeführte Dienstleistung die Annahme ohne Beanstandungen des Kostenvoranschlags durch den Kunden. Kostenvoranschläge oder Kotierungen wurden unter Berücksichtigung des Bedarfs des Kunden erstellt. Jede Ausdehnung der ursprünglich angeforderten Dienstleistung hat einen neuen Kostenvoranschlag oder eines zusätzlichen Kostenvoranschlags für das Unternehmen zur Folge, der dem gleichen Verfahren, wie oben aufgeführt, unterliegt.

b. Annahme der Bestellungen

Jede Bestellung, durch eine schriftliche Bestätigung unseres Unternehmens angenommen, verpflichtet uns gegenüber unseren Kunden und unserer Dienstleistung. Jedoch, Kriegsfälle, der Fall eines Verbots oder einer Handelssperre von Im- und Export, von Versorgungsunterbrechung der Rohstoffe oder Energien, Unterbrechungen von Informatik- oder Telekommunikationssystemen, Bürgerkriege, etc. …werden als Fälle höherer Gewalt betrachtet und entlassen uns von der Verpflichtung, zu liefern oder vorgesehene Dienstleistungen auszuführen.

5. LIEFERFRISTEN

Die auf unseren Kostenvoranschlägen, Pro-Forma-Rechnungen oder Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten werden nach bestem Wissen, aber unverbindlich angegeben. Auch wenn sich unsere Firma bemüht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten, kann in keinem Fall eine Verzögerung eine Stornierung der Bestellung rechtfertigen, noch Grund für Entschädigungszahlungen oder Verzugsstrafen sein. Unsere Lieferfristen laufen ab dem Tag der Auftragsbestätigung. Im Falle von Nichtverfügbarkeit bestimmter Artikel behalten wir uns die Möglichkeit vor, Teillieferungen auszuführen, nachdem zuvor der Kunde informiert wurde und sein Einverständnis gegeben hat. Die zu Bestellungen zugehörigen Vereinbarungen, die zum Beispiel Verzugsstrafen oder anderes vorsehen, können erst nach schriftlicher und namentlicher Akzeptanz unserer Firma durchgeführt werden. Wenn der Kunde eine Warenlieferung zum in der Auftragsbestätigung der Bestellung vorgesehenen Termin nicht annehmen kann, werden alle Maßnahmen getroffen, um diese unter besten Bedingungen zu lagern. Die entsprechenden anfallenden Kosten müssen vom Käufer getragen werden. Die Lieferung kann nur dann ausgeführt werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber unserer Firma nachgekommen ist und wenn die einzelnen akzeptierten Bedingungen vom Kunden und von ALL SAFETY SAS eingehalten wurden.

6. LIEFERUNG UND BEGLEITENDE DIENSTLEISTUNGEN

6.1 Transport und Annahme

Wir wählen die Versandart, die uns für unseren Kunden am geeignetsten erscheint oder wenden die auf der Auftragsbestätigung der Bestellung vereinbarte Vorgehensweise an. Der Kunde muss uns über jegliche Einschränkungen und/oder Restriktionen benachrichtigen, die es nicht jedem Transporter-Typ ermöglichen, seine Dienstleistung korrekt auszuführen. Wir benützen hauptsächlich große Träger mit 19 Tonnen oder mehr. Die Lieferung wird entweder durch direkte Übergabe des Materials an den Kunden ausgeführt, oder durch einfache Anzeige der Versandbereitschaft, oder durch Aushändigung an einen Transporter oder einen Auslieferer. Unsere Preise verstehen sich immer für Lieferungen zum Wareneingangsbereich, ab unseren Produktionsstätten. Installations- und Einbaukosten sind nicht in unseren Preisen enthalten, außer nach vorheriger Vereinbarung. Unsere Produkte werden auf Risiken und Gefahren des Empfängers transportiert. (§ L 133-3 des Handelsgesetzbuchs). Der Empfänger der Waren verpflichtet sich zum Zeitpunkt des Erhalts :
a/ den Zustand und die Anzahl der erhaltenen Waren zu überprüfen, indem die Pakete im Beisein des Lieferanten geöffnet werden, bevor der Transportschein oder der Lieferschein unterzeichnet wird.
b/ bei Schäden oder fehlenden Waren genaue Vorbehalte auf dem Frachtbrief zu vermerken unter genauer Angabe, um welche Art von Schäden oder fehlenden Artikel es sich handelt.
c/ den Transporter über die fehlenden oder beschädigten Waren per Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Empfangsdatum der Waren zu informieren, entsprechend § L 133-3 des Handelsgesetzbuchs.

Diese Überprüfung der Lieferung ist unerlässlich, besonders wenn die Verpackung keine von außen sichtbaren Spuren eines Zusammenstoß oder Aufpralls aufweist. Unabhängig von den gegenüber den Transportern zu treffenden Maßnahmen, müssen Reklamationen auf Herstellungsfehler uns schriftlich, per Einschreiben, innerhalb einer Frist von 48 Stunden, ab dem Ankunftstag der Waren am Lieferort, mitgeteilt werden. In dieser Reklamation müssen die Referenzen, die auf der Auftragsbestätigung der Bestellung und auf dem Lieferschein aufgeführt sind, erwähnt sein. Ohne die Einhaltung dieser Vorschriften gelten die Waren als endgültig vom Käufer akzeptiert und ohne jegliche Schäden oder Abnutzungen. Wenn die Lieferung auf Anfrage des Käufers bei seinem Kunden ausgeführt wird, kommt es diesem zu, die Überprüfungen auszuführen, oder dafür zu sorgen, dass sie von seinem Kunden, bei dem die Lieferung auf seine Anfrage ausgeführt wird, durchgeführt werden. Selbiges gilt für Vorbehaltserklärungen bei Ankunft des Materials, entsprechend § L 133-3 des Handelsgesetzbuchs und, falls Veranlassung dazu besteht, innerhalb der vorgegebenen Fristen Rechtsbehelf gegen den Transporter einzulegen, gemäß § L 133-3 des Handelsgesetzbuchs. Jede Reklamation, egal welcher Art, wird von unserer Gesellschaft als unzulässig angesehen, wenn sie nicht per Einschreiben mit Rückschein innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Lieferdatum der Ware geäußert wurde.

6.2 Gefahrübergang

Der Gefahrübergang auf verkaufte Produkte erfolgt ab Abholung der Ware von unseren Kais oder bei Annahme des Materials zum Zeitpunkt des Abladens der Ware.

6.3 Eigentumsvorbehalts

Mit Ausnahme von vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Entscheidung von Seiten unserer Firma, dem Kunden vor der Lieferung jeder einzelnen Bestellung mitgeteilt, behalten wir uns das Eigentum der gelieferten Produkte bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Preises, Zubehöre und Transport, sowie bis zum vollständigen Nachkommen der Zahlungsverpflichtungen gegenüber unserer Firma durch den Kunden vor. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Produkte als Pfand betrachtet und der Kunde trägt alle anfallenden Risiken für Schäden, die die betreffenden Produkte davontragen könnten oder durch welchen Grund auch immer verursacht. Unsere Firma kann ihr Recht in Anspruch nehmen, über das sie aufgrund vorliegender Klausel verfügt, für jegliche ihrer Schuldforderungen und für die Gesamtheit ihrer Produkte im Besitz des Käufers. Die Güter bleiben Eigentum unserer Firma, sie können nicht weiterverkauft oder verändert werden. Allerdings, aus Toleranz und einzig für den Bedarf seiner Aktivität, autorisieren wir den Käufer, die Ware weiterzuverkaufen, unter Vorbehalt, dass er ab Erhalt der vollständigen Zahlung des fälligen Preises, die entsprechenden Summen zahlt, von nun an uns zustehend, entsprechend den Bestimmungen des Artikels 2071 des Zivilgesetzbuchs, da der Käufer einfacher Verwahrer des Preises wird. Wir behalten uns das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und alle Waren zurückzunehmen, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts sind, wenn eine fällige Rechnung nicht bezahlt wurde (und dies nach Zahlungsaufforderung des Käufers). Im Fall einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen Liquidationsverfahrens, werden laufenden Bestellungen, egal ob ausgeliefert oder nicht, automatisch eingestellt in Erwartung der Zahlung. Diese Klausel schließt keineswegs eine eventuelle Schadenersatzklage unserer Gesellschaft aus, die vorgesehen ist, um den Gewinnverlust oder den Nachteil auszugleichen, den sie erlitten hat.

6.4 Annahmeverweigerung und/oder Unmöglichkeit der Lieferung

Für jede Ware, die sich in der Auslieferung befindet, werden die Kosten für eine erneute Lieferung des betreffenden Materials erneut in Rechnung gestellt, wenn die Lieferung ohne gültigen Grund verweigert wurde oder es aus verschiedenen Gründen unmöglich war zu liefern: Falsche Adresse, ungeeignete Gebäude, Abwesenheit des zuständigen Empfängers, nicht-konforme Lieferzeit oder jegliche andere Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Ohne ausdrücklichen Hinweis auf unserer Empfangsbestätigung, sind die Bezahlungen sofort zu entrichten. Im Allgemeinen akzeptieren wir Schecks, Wechsel und Überweisungen. Allerdings können andere Zahlungsbedingungen mit dem Einverständnis unserer Finanzabteilung verhandelt werden. Für unsere geschäftlichen Versender gelten die üblichen Zahlungsbedingungenen, nämlich: per Wechsel nach 45 Tagen ab Ende des Monats der Rechnungsstellung. Die Summen, die vor der Lieferung bezahlt wurden, werden als Anzahlung auf den Rechnungsbetrag betrachtet und gelten in keinem Fall als Garantiezahlung. Diese Anzahlungen geben daher dem Käufer keinerlei Recht, den Verkaufsvertrag zu stornieren. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, bestimmte Lieferungen per Nachnahme zu versenden.

8. ZAHLUNGSVERZUG

Gemäß Artikel L441-6 des Handelsgesetzbuches hat jeglicher Zahlungsverzug, wenn es dem Lieferanten angemessen erscheint, vom ersten Tag des Zahlungsverzugs an folgende Konsequenzen :

  • Verzugszinsen werden in Höhe des um zehn Prozentpunkte erhöhten aktuellen Refinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank berechnet. (Gesetz zur Modernisierung der Wirtschaft –LME-N°2008-776 vom 4. August 2008) ;
  • Eine Pauschalzulage für Betreibungskosten in Höhe von 40 Euro wird erhoben (europäische Gemeinschaftsrichtlinie 2011/7 vom 16. Februar 2011, Gesetz 2012-387 vom 22. März 2012 und Erlass 2012-1115 vom 2. Oktober 2012),
  • Wenn die ausgelegten Betreibungskosten höher als der Betrag der Pauschalzulage sind, wird auf Nachweis eine zusätzliche Entschädigungszahlung gefordert.

Jedes Zahlungsversäumnis am Ende der vereinbarten Fristsetzung, sowie jede Annahmeverweigerung bei Vorlage eines Wechsels haben, wenn es dem Verkäufer angemessen erscheint, eine Einstellung der Ausführung oder die Annullierung aller laufenden Bestellungen zur Folge.

Die Bezahlung von Teillieferungen wird normalerweise zur Fristsetzung der entsprechenden Rechnung fällig, und nicht erst bei Lieferung der restlichen Waren. Jede Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers kann die Einforderung von Garantien oder einer Barzahlung rechtfertigen, bevor die erhaltenen Bestellungen bearbeitet werden. Alle ALL SAFETY zustehende Zahlungen können in keinem Fall weder ausgesetzt, noch Gegenstand irgendeines Nachlasses oder einer Verrechnung werden, ohne ein schriftliches Einverständnis von ALL SAFETY.

Keinerlei Sicherheitseinbehalt wird von ALL SAFETY akzeptiert, außer wenn dieser vorher ordnungsgemäß akzeptiert wurde. Alle Hinweise auf diesen Sicherheitseinbehalt in den allgemeinen Verkaufsbedingungen sind dann ungültig.

9. WARENRÜCKGABE

Es werden keine Rücksendungen akzeptiert, ohne vorheriges schriftliches Einverständnis unserer kaufmännischen Abteilung oder unserer Verkaufsverwaltung, die die Modalitäten der Retoure genau erläutert und dem Kunden den Retourenschein zukommen lässt. In diesem Fall werden die Artikel in ihrer Originalverpackung frachtfrei an die dem Käufer mitgeteilte Adresse zurückgesandt. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Eine Pauschale von 30% des Bruttobetrags exklusive Steuern wird dem Kunden für die Kontrolle und Wiedereinlagerung der Ware, sowie für die Hin- und Rücktransportkosten und spezielle Beförderungskosten in Rechnung gestellt.

Eine Rücksendung muss ausdrücklich vorher akzeptiert werden. Es gelten zudem folgende Bedingungen :

  • Der Kunde muss eine schriftliche Retourenanfrage zum gelieferten Produkt stellen, maximal 7 Tage nach Erhalt der Lieferung des betroffenen Produktes,
  • Das Produkt muss unseren strengen Fabrikationsstandards entsprechen,
  • Das zurückgesandte Produkt muss in neuwertigem Zustand und unbenutzt sein, passend zu allen Zubehörteilen, zu seinem Prospektmaterial und in seiner unveränderten Originalverpackung,
  • Die Organisation des Transports der zurückgesandten oder neuversandten Produkte obliegt dem Kunden. Er trägt selbst die Risiken und die Verantwortung für die Produkte. Die Transportkosten werden vom Kunden übernommen.
  • Das Produkt muss vom Kunden versichert zurückgesendet werden.

Retouren werden nicht akzeptiert für Produkte, die mit begleitenden Dienstleistungen verbunden waren, außer wenn der Kunde den Gesamtbetrag der Kosten der genannten Dienstleistungen übernimmt. Wenn oben genannte Bedingungen nicht erfüllt und respektiert werden, wird eine Retoure schlicht und einfach nicht angenommen, da unsere Firma in keinem Fall eine Verantwortung im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken der betreffenden Produkte übernehmen kann und dies, auch wenn diese in ihren Räumlichkeiten wären. Wenn eine Retoure von unserer Seite schriftlich akzeptiert wird, wird dem Kunden eine Referenznummer mitgeteilt, sowie die zu befolgenden Anweisungen die Rücksendung betreffend. Im Falle einer berechtigten Reklamation beschränkt sich unsere Verantwortung auf den Austausch des Produkts oder die Zurückerstattung, falls wir nicht mehr über das Produkt verfügen.

10. GEWÂHRLEISTUNG

Neue Materialien und Ausrüstungen, die wir verkaufen, haben ein Jahr Herstellungsgarantie ab dem auf dem Lieferschein angegebenen Datum. Die Garantie gilt ausschließlich im Falle eines Materialfehlers oder eines nicht erkennbaren (versteckten) Mangels. Die vorliegende Garantie deckt ausschließlich den Austausch des Materials oder der Teile, die von unserem dafür zuständigen Qualitäts- und Technikservice als defekt anerkannten wurden. Die Garantie beschränkt sich strikt auf die Reparatur des Geräts in unseren Werkstätten. Die Ersatzteile haben nach dem Einbau eine dreimonatige Garantie. Die vorliegende Garantie kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Material vom Benutzer nicht nach dem vorgeschriebenen Gebrauch und nach der Betriebsanleitung gelagert, genutzt und gewartet wurde. Die Garantie greift weder im Fall einer Beschädigung das Materials durch den Benutzer oder eines Dritten, noch für den Fall, dass am Material eine Veränderung vorgenommen wurde oder eine Reparatur durch den Benutzer oder eines Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung durchgeführt wurde, noch im Fall von normaler Abnutzung, oder im Fall von Nichtzahlung des Gesamt- oder Teilpreises des Materials zum Fälligkeitstag. Durch Inanspruchnahme der Garantie wird diese nicht verlängert. Unsere Gewährleistung läuft aus, wenn uns der Käufer über den bemerkten Mangel nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Tag, an dem der Mangel entdeckt wurde, informiert hat. Es obliegt dem Käufer diesen Tag nachzuweisen. Die Gewährleistung schließt folgende Fälle aus :

  • Normaler Verschleiß,
  • Nichtnutzung des Verbrauchsmaterial unserer Marke,
  • Veränderung des Produkts oder Inkompatibilität mit anderen Materialien,
  • Unnormaler oder nicht konformer Gebrauch des Produkts im Hinblick auf die ihm eigenen Vorschriften, oder Vernachlässigung des Kunden bei der Lagerung oder Wartung,
  • Schlechte Installierung des Produkts,
  • Durch Verätzung verursachte Schäden.

11. GERICHTSSTANDSKLAUSEL / ANWENDBARES RECHT

Die Parteien bemühen sich um eine einvernehmliche Regelung, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Auslegung und der Erfüllungsort der Bedingungen, sowie alle sich daraus ergebenen Verfahren werden dem französischen Recht unterworfen. Jeder Streitfall wird ausschließlich vom Handelsgericht Nanterre behandelt. ALL SAFETY behält sich jedoch die Möglichkeit vor, nach freiem Ermessen ein anderes Gericht von kompetenter Zuständigkeit aufzusuchen. Diese Bestimmung gilt auch für Eilverfahren, Anträge auf Klageänderungen oder mehrerer Beklagte oder bei Klage auf Gewährleistung, ohne dass die Gerichtsstandsklausel auf die Dokumente der Käufer bezogen die Anwendung dieser Klausel behindert.

12. FRANZÖSISCHES DATENSCHUTZGESETZ

Im Rahmen der Bestellungen ist ALL SAFETY dazu veranlasst, persönliche Daten zu sammeln. Diese Daten werden unter Bedingungen gespeichert und bearbeitet, die darauf abzielen, die Sicherheit der Informationen zu gewährleisten. Einige dieser Daten sind unerlässlich, um die Anfragen und Bestellungen der Kunden zu bearbeiten. Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 verfügt der Kunde über ein Zugriffs-, Berichtigungs- und Löschungsrecht von Daten, die ihn betreffen.

Der Kunde kann von nun an Werbeangebote von ALL SAFETY erhalten. Wenn er dies nicht wünscht, kann er dagegen wirken, indem er entweder an ALL SAFETY schreibt – 138 avenue Henri Barbusse – 92140 Clamart oder per E-Mail an folgende Adresse: trionyx@trionyx.fr. Wir behalten uns das Recht vor, diese Informationen an Dritte mitzuteilen, außer wenn der Kunde sich vorab dagegen widersetzt.

13. URHEBERRECHT

Die Fotografien, Schemas, Logos und Texte, die auf unseren Produktunterlagen in digitaler oder in Papierform enthalten sind, einschließlich der Internetseiten, bei einem Amt für geistiges Eigentum eingetragen oder nicht, sind exklusives Eigentum von ALL SAFETY. Jeder Verstoß gegen die geistigen Eigentumsrechte wird gerichtlich verfolgt. Alle genannten Marken und Logos, auf die in unseren technischen und kommerziellen Dokumenten Bezug genommen wird, sind eingetragen und Eigentum der jeweiligen Besitzer.

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