Behälter – Retentionen

ALLGEMEIN

Alle Chemikalien müssen über einem Auffangbehälter aufbewahrt werden.
Die Reglementierungen variieren je nach Unternehmen oder Einrichtung, aber auch je nach Art der gelagerten Stoffe.

REGLEMENTIERUNG :

Erlass vom 2. Februar 1998, J. O. vom 3. März - Artikel 10

I. Jede Aufbewahrung von einer Flüssigkeit, die prinzipiell zu einer Verschmutzung der Gewässer oder des Bodens führen kann, ist mit einem Auffangvermögen verbunden, dessen Volumen mindestens genau so groß ist, wie der größere der folgenden zwei Werte :

100% der Kapazität des größten Behälters;
50 % der Gesamtkapazität der verbundenen Behälter.

Für die Aufbewahrungen von Behältern, die eine einheitliche Größe haben, die kleiner gleich 250 L ist, muss das Auffangvermögen mindestens so groß sein wie:

bei entzündlichen Stoffen, außer Schmiermitteln, 50% der Gesamtkapazität der Fässer;
in anderen Fällen, 20% der Gesamtkapazität der Fässer;
in allen Fällen mindestens 800L oder genau so viel wie die Gesamtkapazität, wenn diese kleiner ist als 800L.

II. Die Bottiche oder Behälter, die inkompatible Stoffe enthalten, dürfen nicht zusammen aufgefangen werden

Artikel R.5132-66 (ehemals Art. 5162) des französischen Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen (betrifft Giftstoffe):

Giftige und sehr giftige Stoffe müssen an einem speziellen Ort gelagert werden, den man mit einem Schlüssel abschließen kann.

Artikel R.5132-68 (ehemals Art. 5170) des französischen Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen und Vorschriften des I.N.R.S.

(betrifft Chemikalien von unterschiedlichen Stofffamilien: Untereinander unverträgliche Stoffe müssen in getrennten Fächern oder getrennten Schränken gelagert werden.

SICHERHEITSBEHÄLTER

ALLGEMEIN :

Aus Sicherheitsgründen (Brände, Explosion, Korrosion, Vergiftung …) müssen alle gefährlichen Flüssigkeiten mit der größten Vorsicht gehandhabt und in entsprechenden Behältern gelagert werden.

Der Transport von Gefahrgütern unterliegt einer bestimmten Regelung. Nur UN-anerkannte Behälter garantieren ein optimales Sicherheitsniveau für den Transport von gefährlichen Flüssigkeiten.
Die Sicherungsbehälter zeichnen sich insofern von Wertschutzbehältern ab, als dass sie aus Sicherheitselementen bestehen :
Feuerschutzgitter: verhindert das Ausbreiten der Flammen auf die Flüssigkeiten in den Behältern
Überdruckventil: verhindert das Explodieren des Behälters bei zu starkem Druck darin
Normalisierte Piktogramme: ermöglichen es den Typ der in den Behältern gelagerten Stoffe anzuzeigen und so das Risiko von Vermischungen zu verringern.
Sicherheitszettel müssen in der Nähe der Arbeitsplätze vorhanden sein, damit Notdienste effektiv handeln können.

NORMALISIERUNG

UN (UNITED NATION) :

Die Behälter mit dem UN-Siegel sind anerkannt für den Straßentransport von Gefahrstoffen.

FM (FACTORY MUTUAL):

Internationals Industriesachversicherungsunternehmen, die Sicherheitsausrüstungen akkreditiert und Unternehmen berät.

CNPP (CENTRE NATIONAL DE PREVENTION ET DE PROTECTION) :

Zertifizierungsorganisation, die Sicherheitsausrüstungen testet und überprüft.

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