Schränke für giftige Produkte und Mehrfach-Risiken

ALLGEMEINES

Aus offensichtlichen Sicherheitsgründen (Brand, Explosion, Korrosion, Vergiftung) müssen gefährliche Produkte jeglicher Art
mit äußerster Sorgfalt behandelt und gelagert werden.

Dieser Teil des Katalogs bietet Ihnen Lösungen für die Lagerung Ihrer gefährlichen Produkte entsprechend Ihren Sicherheitsanforderungen. Ob Sie eine Werkstatt, ein Labor, ein Lager, eine Produktionseinheit oder eine Unternehmensabteilung sind, wenn Sie gefährliche Produkte wie giftige, schädliche, brennbare, ätzende oder umweltschädliche Produkte lagern, müssen Sie diese sicher aufbewahren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine schnelle und persönliche Beratung zu erhalten.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Vorschriften und die wichtigsten Empfehlungen für die Lagerung dieser Produkte.

 

NORMUNG

EUROPÄISCHE NORM EN14470-1 (für brennbare Produkte in Laboratorien) :
Im Laboratorium gelagerte brennbare Produkte müssen in einem oder mehreren Schränken mit einer Feuerbeständigkeit von mindestens 30 Minuten gelagert werden. Es sind 3 Brandklassifizierungen erforderlich: 30, 60 und 90 Minuten.

 

Artikel R1342-21 des Gesetzes über das öffentliche Gesundheitswesen: Wenn die in Artikel R. 1342-20 genannten Stoffe oder Gemische sowie die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1A und 1B eingestuften Stoffe und Gemische von Fachleuten im Hinblick auf ihre Verwendung aufbewahrt werden, müssen sie an einem Ort oder einer Stelle gelagert werden, zu dem/der Unbefugten der Zutritt verboten ist.

 

Wählen Sie einen Schrank entsprechend Ihren Produkten und den Unverträglichkeiten zwischen ihnen

Für die Lagerung Ihrer stark ätzenden Produkte (Salpeter-, Schwefel-, Salzsäure usw.) empfehlen wir unsere Schränke der Serie 11.B oder unsere Schränke der Serie 8.A. Weitere Informationen zu den Schränken der Serie 8.A finden Sie in unserem Katalog im Abschnitt über Schränke für ätzende Produkte.

 

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