WARUM SOLLTE MAN EINEN UMLUFTABZUG VERWENDEN?
Wenn Sie mit Chemikalien umgehen, kann Ihre Gesundheit durch die Freisetzung schädlicher oder gar giftiger Dämpfe oder Pulver gefährdet sein. Um Sie und Ihre direkte Umgebung zu schützen, sollten Sie Ihre Produkte in einem Umluftabzug (früher: ETRAF) handhaben, der entweder mit einem Molekularfilter (oder Aktivkohlefilter), einem Partikelfilter (oder HEPA-Filter) oder einem Molekularfilter und einem Partikelfilter ausgestattet ist.
WARUM SOLLTE MAN SICH FÜR EINEN LABOPUR® UMLUFTABZUG ENTSCHEIDEN?
Die in Frankreich hergestellten Labopur®-Hauben verfügen über eine qualitativ hochwertige Herstellung und Verarbeitung, die nach Prozessen und Verfahren kontrolliert werden, die auf der Grundlage des Bezugsrahmens der Qualitätsnorm ISO 9001 Version 2008 festgelegt wurden.
Darüber hinaus wurde unser Know-how von unabhängigen französischen Labors und Kontrollstellen gemäß der Norm NF X 15.211 in der Fassung vom Mai 2009 erfolgreich getestet.
ZERTIFIZIERUNG
Die Leistungen der labopur® Filterhauben wurden im Hinblick auf die Norm NF X 15-211 - Mai 2009 von französischen Laboratorien und Kontrollstellen bewertet für :
- Die Filtrationstests.
- Die Einschließungstests.
- Die Dichtigkeits- und Integritätstests des Absolutfilters (HEPA-Filter).
Die labopur® Filterhauben werden nach Qualitätsprozessen und -verfahren hergestellt, die auf der Grundlage der internationalen Norm ISO 9001 Version 2008 am Ende der Produktionskette und vor dem Versand definiert werden, um dem Benutzer eine perfekte Funktion und Effizienz zu garantieren.
NORMALISIERUNG

Norm NF X 15-211 - Mai 2009:
Die Norm NF X 15-211 ist die anspruchsvollste Vorschrift, die derzeit in Kraft ist. Sie garantiert dem Benutzer eine erhöhte Sicherheit, so dass er sich auf seine Arbeit konzentrieren kann.
Die Giftkammern mit gefilterter Umluft werden in zwei Sicherheitsklassen eingeteilt:
Klasse 1: Schrank mit Sicherheitsreserve (2 Aktivkohlefilter pro Filtersäule)
Klasse 2: Schrank ohne Sicherheitsreserve, der am häufigsten verwendete Schrank (nur 1 Aktivkohlefilter pro Filtersäule).
Die Norm NF X 15-211 unterscheidet außerdem 3 Klassifizierungen nach der Art der Filtration, je nach den gefilterten chemischen Substanzen :
Typ P: zur Filterung von Partikeln (nur für Klasse 2).
Typ V: zur Filterung von Dämpfen (verfügbar für die Klassen 1 und 2).
Typ PV: zur Filterung von Partikeln und Dämpfen
(verfügbar für die Klassen 1 und 2).
Bei den labopur® Umluftabzügen handelt es sich um Filterkammern.
Die Klasse 1 kann je nach Modell mit einem Partikelfilter und zwei Aktivkohlefiltern oder nur mit zwei Aktivkohlefiltern pro Filtersäule ausgestattet sein.
Die Klasse 2 kann je nach Modell mit einem Partikelfilter oder einem Aktivkohlefilter oder mit einem Partikelfilter und einem Aktivkohlefilter pro Filtersäule ausgestattet sein.
Die Labopur®-Hauben können je nach Modell mit 1 bis 4 Filtersäulen ausgestattet sein.
Um dieser Norm zu entsprechen, müssen Labopur®-Filterhauben verschiedene Kriterien erfüllen (Zusammenfassung):
- Die Abzugshaube muss mit einem Belüftungssystem (mit kontinuierlicher Systemüberwachung) ausgestattet sein, um die Luftgeschwindigkeit auf einem Wert zwischen 0,4 m/s und 0,6 m/s (Klasse 1 und Klasse 2) zu halten.
- Das Filtersystem der Kammer muss so beschaffen sein, dass während der Betriebsdauer der Detektion eine Ableitungskonzentration hinter dem/den Filter(n) von 50 % des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) des in der Kammer gehandhabten Giftstoffs nicht überschritten wird.
- Die Abzugshauben müssen von einem anerkannten und unabhängigen Labor getestet worden sein.
- Abzüge der Klasse 2 müssen über einen akustischen oder visuellen Alarm verfügen, der alle 60 Betriebsstunden durch eine Uhr ausgelöst wird, sowie über eine Vorrichtung zur Entnahme von Proben.
- Abzugshauben der Klasse 1 müssen mit einer automatischen Vorrichtung zur Überwachung und Erkennung der Sättigung des Hauptaktivkohlefilters sowie mit einem zweiten Aktivkohlefilter als Reserve ausgestattet sein.
- Abzugshauben der Klasse 1 dürfen während der Betriebsdauer der Detektion nicht mehr als 1% des Arbeitsplatzgrenzwertes des gehandhabten Produkts nach dem Aktivkohlefilter ausstoßen.
- Abzugshauben der Klasse 2 dürfen während des Nachweisbetriebs nicht mehr als 50% des PMW des gehandhabten Produkts nach dem Filter abgeben.
Neue Klassifizierung von Filterhauben mit Umluftbetrieb gemäß prEN 17242:
Folgende dreiteilige Klassifizierung:
X (allgemeiner Anwendungstyp) / Y (Filterklasse) / Z (Überwachungsanordnung).
Die Einzelheiten sind unten aufgeführt.
X: Allgemeiner Anwendungstyp:
Klasse A: RFFC mit integrierten Filtern;
Klasse B: RFFC mit zugehörigen Filtern.
Y: Filter:
1: nur Partikelfilter;
2: nur Gas- und Dampffilter;
3: Partikel- und Gas- und Dampffilter;
4: andere Filtervorrichtungen oder -anordnungen, einschließlich solcher für RFFC mit internen Filtern.
Z: Filterüberwachungsvorrichtungen:
0: keine Vorrichtung zur Überwachung des Filterzustands;
1: integrierte Vorrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung des Filterzustands, die für die Anwendung des Filters anwendbar sind. BEISPIEL
Beispiele für die Bezeichnung eines RFFC mit integrierten Partikel- und chemischen Filtern und kontinuierlicher Überwachung des Filterzustands: Klasse A / 3 / 1 .